Die Diakonie informiert - Ab 1.1.2010 steigen die Leistungen der Pflegeversicherung
Die Reform der Pflegeversicherung 2008 brachte verschiedene Verbesserungen für die Versicherten. Eine ganz wesentliche Neuerung war die schrittweise Erhöhung der Leistungen für die ambulante Pflege. Versicherte, die von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden, erhalten ab dem 1.1.2010 folgende Höchstbeträge als Sachleistungen von Ihrer Pflegekasse:
Pflegestufe 2: 1040,- € (bisher 980,- €)
Pflegestufe 3: 1510,- € (bisher 1470,- €)
Pflegegeld
Für Versicherte, die Unterstützung von ihren Angehörigen erhalten, erhöht sich ab dem 1.1.2010 das monatliche Pflegegeld:
Pflegestufe 1: 225,- € (bisher 215,- €)
Pflegestufe 2 430,- € (bisher 420,- €)
Pflegestufe 3 685,- €.(bisher 675,- €)
Tagespflege
Die Höchstbeträge für Tagespflege entsprechen den Höchstbeträgen für ambulante Pflege (Sachleistung). Weiterhin gilt, dass die Pflegekassen Leistungen der ambulanten Pflege und Tagespflege nur zum Teil aufeinander anrechnen. So haben Versicherte auch dann Anspruch auf Tagespflege, wenn sie die Leistungen für ambulante Pflege voll ausschöpfen.
Verhinderungspflege
Versicherte, deren Angehörigen wegen Urlaub oder Krankheit zeitweise die Pflege nicht wahrnehmen können, haben die Möglichkeit, Leistungen der Verhinderungspflege durch unsere Pflegeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Bisher lag die Grenze hier bei 1470,- € pro Jahr. Ab dem 1.1.2010 übernehmen die Kassen hier jährlich bis zu 1510 €.
Gern beantworten die Mitarbeiter der Diakonie-Station in Ihrer Nähe Ihre Fragen:
Diakonie-Station Alt-Wittenau 409 99 333
Diakonie-Station Hermsdorf/Frohnau 40 50 90 40
Diakonie-Station Märkisches Viertel 407 286 70
Diakonie-Station Gesundbrunnen 46 77 68 10
Diakonie-Station Wedding-West 457 98 08 13


